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"Die neue Grundsteuer", "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament" und "Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt"
Referent: Hans Volland, Fachberater BBV GST Ansbach
Die neue Grundsteuer
Ab 2025 gilt in Bayern ein eigenes Grundsteuergesetz, rund sechs Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Doch Vorsicht, auf Haus- und Grundstücksbesitzer kommen bereits 2022 einige Aufgaben zu. Sie müssen dann relevante Grundstückdaten beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Warum müssen alle Grundstücke in Deutschland neue bewertet werden?
Wie ist die praktische Vorgehensweise und der zeitliche Ablauf?
Kann man die Erklärung auch selbst erstellen bzw. Wer kann die Erklärungen erstellen?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wie hoch wird die künftige Grundsteuer sein und was kostet die Erklärung beim Steuerberater?
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament
Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen - nämlich für den Fall, dass sie in Folge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich - so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können. Sinnvoll ist es draüber hinaus, auch für die Zeit nach Ihrem Ableben Klarheit zu schaffen. Mit einer letztwilligen Verfügung, können Sie regeln, wer Ihr Rechtsnachfolger wird und wie Ihr Vermögen verteilt wird.
Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt!
Der Wald ist Lebensraum für viele Wildtiere. An vielen Orten in Bayern beklagen sich jedoch Waldbesitzer/-innen darüber, dass keine Naturverjüngung aufgrund von Wildverbiss stattfinden kann. Das Nachwachsen von jungen Bäumen zu einem stabilen Mischwald ist somit nur schwer möglich.
Mitgliederversammlung des RZV-Franken mit Wahl des neuen Beirats:
unter anderem:
- Vermarktung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr, Aktuelles und Ausblick.
- Züchterische Entwicklungen und sich daraus ergebende Chancen.
Referent: Geschäftsführer der GST Ansbach, Rainer Weiß
"Die neue Grundsteuer" und "Patientenverfügungung, Vorsorgevollmacht und Testament"
Patientenverfügungung, Vorsorgevollmacht und Testament
Viel zu wenige Bürgerinnen und Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen - nämlich für den Fall, dass sie in Folge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge selbstverständlich - so bei der finanziellen Absicherung durch Vermögensbildung oder Versicherungen vielfältiger Art. Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn er selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr hierzu in der Lage ist, und wie seine Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können. Sinnvoll ist es draüber hinaus, auch für die Zeit nach Ihrem Ableben Klarheit zu schaffen. Mit einer letztwilligen Verfügung, können Sie regeln, wer Ihr Rechtsnachfolger wird und wie Ihr Vermögen verteilt wird.
Die neue Grundsteuer
Ab 2025 gilt in Bayern ein eigenes Grundsteuergesetz, rund sechs Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Doch Vorsicht, auf Haus- und Grundstücksbesitzer kommen bereits 2022 einige Aufgaben zu. Sie müssen dann relevante Grundstückdaten beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Warum müssen alle Grundstücke in Deutschland neue bewertet werden?
Wie ist die praktische Vorgehensweise und der zeitliche Ablauf?
Kann man die Erklärung auch selbst erstellen bzw. Wer kann die Erklärungen erstellen?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wie hoch wird die künftige Grundsteuer sein und was kostet die Erklärung beim Steuerberater?
BBV: Wahl der Ortsbäuerin und des Ortsobmannes und deren Stellvertreter*Innen
im Ortsverband: Wollersdorf
BBV: Wahl der Ortsbäuerin und des Ortsobmannes und deren Stellvertreter*Innen
im Ortsverband: Ohrenbach