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Mittwoch, 11.05.2022 - Donnerstag, 12.05.2022
Neben den theoretischen Grundlagen ist eine praktische Ausbildung an den Geräten zum Betäuben und Töten von Schafen und Ziegen und zum sachkundigen Umgang mit dem Tier beim Betäuben und Töten vorgesehen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung über die Prüfung des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils gemäß § 4 der Tierschutz-SchlachtVO und nach Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 für die Tierarten Schafe und Ziege.
Weiße Schutzkleidung (Stiefel, Kittel, Hose, Schürze, Kopfbedeckung) und ein scharfes Stech- oder Blockmesser mit einer Klingenlänge von mind. 18 cm für den Entblutungsschnitt sind Prüfungsbestandteil und zum Lehrgang mitzubringen.
Hinweis: Die Teilnehmer müssen die deutsche Sprache soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen und die schriftliche und mündliche Prüfung absolvieren können. Dolmetscher sind nicht zugelassen.