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2-tägig vom Montag 22.05. bis Dienstag 23.05.2023
Am ersten Tag erläutert Dr. Patricia Leberl die Grundlagen der Fütterung von Schafen und Lämmern, den Bedarf der Schafe in unterschiedlichen Leistungsstadien und die Kenngrößen der Futtermittel. Außerdem erhalten die Teilnehmer einen Überblick über wichtige Futtermittel in der Schaffütterung und beurteilen diese praktisch.
Am zweiten Tag üben die Teilnehmer die Ermittlung des Energie- und Proteinbedarfs und berechnen Futterrationen in Abhängigkeit vom Leistungsstadium und betrieblicher Futtergrundlage sowie für Wirtschafts- und Extensivrassen. Außerdem berechnen sie Rationen für ökologische Betriebsführung und gentechnikfreie Fütterung
Die Ökoregelung 5 "Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten" kann ab 2023 mit dem Mehrfachantrag beantragt werden. Die Laufzeit ist einjährig. Alternativ kann über die 2. Säule im Vertragsnaturschutzprogramm die fünfjährige Förderung beantragt werden. Hierfür müssen jedoch sechs Kennarten nachgewiesen werden. Das Vorkommen von mindestens 4 Kennarten oder Kennartengruppen für die Ökoregelung 5 muss für jedes Feldstück bzw. jeden Schlag mit einem Erfassungsbogen dokumentiert werden (siehe Anlage 4 zum Merkblatt zu den Öko-Regelungen). Diese Nachweise sind bis spätestens 31.05.2023 am zuständigen AELF einzureichen (bevorzugt über die Mitteilungsfunktion auf der iBALIS-Startseite). Die Dokumentation über die FAL-BY-App ist erst ab 2024 notwendig. Bei den Schulungen wird gezeigt auf welche Pflanzenarten und Artengruppen es ankommt und wie diese auf der Fläche mit der Transekt-Methode ermittelt werden. Ferner wird auf die Pflanzenbestimmung und Hilfsmittel dazu eingegangen. Auch die FAL-BY App wird vorgestellt.
Programm und Anmeldung bis Montag, 15.05.2023 unter
https://www.aelf-rw.bayern.de
der genaue Treffpunkt wird mitgeteilt.
Die Ökoregelung 5 "Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten" kann ab 2023 mit dem Mehrfachantrag beantragt werden. Die Laufzeit ist einjährig. Alternativ kann über die 2. Säule im Vertragsnaturschutzprogramm die fünfjährige Förderung beantragt werden. Hierfür müssen jedoch sechs Kennarten nachgewiesen werden. Das Vorkommen von mindestens 4 Kennarten oder Kennartengruppen für die Ökoregelung 5 muss für jedes Feldstück bzw. jeden Schlag mit einem Erfassungsbogen dokumentiert werden (siehe Anlage 4 zum Merkblatt zu den Öko-Regelungen). Diese Nachweise sind bis spätestens 31.05.2023 am zuständigen AELF einzureichen (bevorzugt über die Mitteilungsfunktion auf der iBALIS-Startseite). Die Dokumentation über die FAL-BY-App ist erst ab 2024 notwendig. Bei den Schulungen wird gezeigt auf welche Pflanzenarten und Artengruppen es ankommt und wie diese auf der Fläche mit der Transekt-Methode ermittelt werden. Ferner wird auf die Pflanzenbestimmung und Hilfsmittel dazu eingegangen. Auch die FAL-BY App wird vorgestellt.
Programm und Anmeldung bis Montag, 15.05.2023 unter
https://www.aelf-rw.bayern.de
der genaue Treffpunkt wird mitgeteilt.