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Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz
Jeder Altsachkundige ist verpflichtet, in einem Zeitraum von drei Jahren eine Fort- und Weiterbildungsmaßname zur Sachkunde zu besuchen. Für den Besuch der Fortbildung ist nicht der Abstand zur ersten Fortbildung maßgeblich, sondern nur ein Besuch im jeweiligen Zeitraum. Für alle "Altsachkundigen" läuft der aktuelle Zeitraum von 2022-2024. Wir haben für diesen Zeitraum wieder neue interessante Vorträge vorbereitet:
• Pflanzenschutzmittelkunde: Systematik, Formulierung und Mischpraxis;
• Umgang mit Pflanzenschutzmitteln: Vorratsschutz - Insekten als Vorratsschädlinge; Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Forst
• Integrierter Pflanzenschutz: Alternativen zum Glyphosat; Integrierter Pflanzenschutz im Grünland; Fragebogen zum Integrierten Pflanzenschutz;
• Rechtsgrundlagen