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Fortbildung Sachkundenachweis Pflanzenschutz
jede Person, die Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwerben und ausbringen will, braucht einen speziellen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte. Es ist gesetzlich vorgeschrieben innerhalb eines Dreijahreszeitraums eine Fortbildung zu besuchen.
Themenschwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
-Anwenderschutz
- Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
- Integrierter Pflanzenschutz
Anmeldung zwingend erforderlich über die BBV Geschäftsstelle Ansbach, Maximilianstr. 36, 91522 Ansbach Tel. 0981/97190-0 oder
per Mail: Ansbach@BayerischerBauernVerband.de
Anmeldeformular über die BBV Geschaftstelle Ansbach oder über die Homepage der BBV Geschäftstelle Ansbach erhältlich.
Kreisvorstandsklausur für den gesamten Kreisvorstand.